|
Virtuelles Rathaus
|
AKTUELL:
Informationen der Gemeinde zur Bekämpfung von Ratten
Der neue Personalausweis wird am 01.11.2010 deutschlandweit eingeführt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Abschaffung der Lohnsteuerkarten
Bitte beachten:
Fotomustertafel mit Anforderungen für den ePass
Passbildschablone für Kinder von 6-9 Jahre
Passbildschablone für Personen ab 10 Jahre
Vordrucke (Link
anklicken, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken,
unterschreiben und an die Gemeinde senden)
Anmeldung
Abmeldung
Ersatzlohnsteuerkarte
Ummeldung
Gewerbeanmeldung
Getrenntleben von Ehegatten
Lohnsteuerklassenänderung
Ausweis- / Passverlustanzeige
Hundeanmeldung
Abbuchungsermächtigung
Kontoänderung
Antrag
Kinderreisepass
Antrag Verlängerung Kinderreisepass
Personalausweis
Sie benötigen zur Beantragung (gebührenpflichtig/bei
Erstausstellung bis zum 21.Lebensjahr gebührenfrei).
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig
ist
- eine Personenstandsurkunde (bei erstmaliger
Antragstellung bei der Gemeinde Katlenburg-Lindau)
- ein aktuelles Lichtbild aus neuester Zeit.
Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, ohne
Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller
sein als die Gesichtspartie. Informieren Sie den
Fotografen über den Verwendungszweck des Fotos.
Hinweis:
Das Antragsformular wird mit allen
erforderlichen Angaben in Ihrem Beisein ausgedruckt. Sie
brauchen also nur Ihre Unterschrift zu leisten, d. h., Sie
können sich bei der Antragsstellung nicht vertreten
lassen.
Bitte beachten Sie:
Bei Abholung des neuen
Personalausweises ist der alte Personalausweis
mitzubringen. Die Meldebehörde ist verpflichtet, ungültige
Personalausweise einzuziehen. Das gleiche gilt für evtl.
ausgestellte vorläufige Personalausweise, da niemand
mehr als einen Ausweis besitzen darf. Deutsche, die das
16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen
Personalausweis zu besitzen. Personen, die im Besitz eines
gültigen Reisepasses sind, genügen damit ihrer
Ausweispflicht.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis (gebührenpflichtig) mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten bei gleichzeitiger Beantragung eines "endgültigen" Personalausweises.
Reisepass (Europass)
Sie benötigen zur Beantragung (gebührenpflichtig)
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
- eine Personenstandsurkunde (bei erstmaliger
Antragstellung bei der Gemeinde Katlenburg-Lindau)
- ein aktuelles Lichtbild aus neuester Zeit.
Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, ohne
Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller
sein als die Gesichtspartie. Informieren Sie den
Fotografen über den Verwendungszweck des Fotos.
Hinweis:
Das Antragsformular wird mit allen
erforderlichen Angaben in Ihrem Beisein ausgedruckt. Sie
brauchen also nur Ihre Unterschrift zu leisten, d. h., Sie
können sich bei der Antragsstellung nicht vertreten
lassen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den Europass
abholen, legen Sie bitte den alten Reisepass vor, da
dieser dann eingezogen oder ungültig gestempelt wird. Das
gleiche gilt für evtl. ausgestellte vorläufige
Reisepässe.
Bei ehelichen Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist die Zustimmung beider Elternteile
erforderlich. Bei Geschiedenen genügt die Zustimmung des
sorgeberechtigten Elternteils (bitte rechtskräftigen
Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Als Vormund legen Sie
bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind
persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
/ Reisepasses im Meldeamt (Zimmer 10) zu leisten.
Vorläufiger
Reisepass
Der vorläufige Reisepass (gebührenpflichtig) wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses (Europasses) nicht bis zum erstmaligen Gebrauch möglich ist. Er ist ein Jahr lang gültig. Sie benötigen die für die Ausstellung eines Reisepasses beschriebenen Unterlagen und zusätzlich ein zweites Lichtbild.
Verlust oder Diebstahl
der Ausweispapiere
Den Verlust von Ausweispapieren teilen Sie bitte unverzüglich durch persönliche Vorsprache dem Meldeamt mit.
Beglaubigungen
Das Ordnungsamt beglaubigt Kopien oder Abschriften unter Vorlage des Originals. Kopien von Personenstandurkunden bzw. nicht deutschsprachigen Urkunden werden nicht beglaubigt.
Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften (gebührenpflichtig) beglaubigt das Ordnungsamt nur, wenn das unterschriebene Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentliche Beglaubigung bedürfen. Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters vollzogen bzw. von dieser/diesem anerkannt wird.
Bescheinigungen
Das Ordnungsamt stellt Ihnen bei Bedarf die nach speziellen Rechtsvorschriften erforderlichen, Ihre Person betreffenden Bescheinigung wie z. B. Haushaltsbescheinigungen bei Beantragung von Kindergeld, Lebensbescheinigungen, Wahlrechtsbescheinigungen etc. aus.
Fischereischein
Personen mit Hauptwohnsitz in Katlenburg-Lindau, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben, stellt das Ordnungsamt auf Antrag einen Fischereischein (gebührenpflichtig) als Lichtbildausweis aus. Bei Beantragung legen Sie bitte den Personalausweis/Reisepass und den Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung.
Führungszeugnis und Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Kosten 13,- ¤) werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Der Antrag ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Katlenburg-Lindau haben, unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses persönlich im Meldeamt zu stellen. Dient es zur Vorlage bei einer Behörde, bitte Anschrift derselben mitbringen.
Fundsachen
Fundsachen können Sie bei uns abgeben. Nachfragen natürlich auch, wenn Sie selbst etwas verloren haben. Tiere können in der Gemeindeverwaltung nicht angenommen werden. Für zugelaufene oder zugeflogene Tiere ist Ansprechpartner der Verein Tierschutz Northeim u. Umgebung e.V., Fachbergsweg, 37154 Northeim, (05551) 52437
Gewerbean-, Ab- und
-ummeldung
Im Ordnungsamt, Zimmer 9, Ausgabe der Anträge.
Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie für das Tier in der Regel Hundesteuer bezahlen. In der Kämmerei können Sie die entsprechenden An- und Abmeldeformulare erhalten.
Die
Lohnsteuerkarte
Das Meldeamt stellt den Arbeitnehmer(n)/innen kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, die am 20. September des Vorjahres in Katlenburg-Lindau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind bzw. waren. Zur Erstausstellung einer Lohnsteuerkarte bringen Sie Ihren Bundespersonalausweis/Reisepass mit. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet sind bzw. waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in welcher der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder war. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten senden Sie bitte an das Meldeamt zurück.
Die Steuerklassen
Es gibt folgende Steuerklassen
Klasse I
Sie gilt für Arbeitnehmer, die
- ledig oder geschieden sind
- verheiratet sind, deren Ehegatte aber im Ausland
lebt
- die dauernd getrennt leben
- verwitwet sind.
Klasse II
Hier werden Sie eingestuft, wenn Sie
die Bedingungen für Steuerklasse I erfüllen, aber
mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört.
Klasse III
Sie gilt für verheiratete
Arbeitnehmer, wenn
- beide Ehegatten in der Bundesrepublik wohnen und
- sie nicht dauernd getrennt leben
- der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn
bezieht oder
- der Ehegatte des Arbeitnehmers bezieht und in der
Steuerklasse V eingestuft ist.
Klasse IV
Verheiratete Arbeitnehmer werden in
diese Klasse eingestuft, wenn beide Ehegatten
- Arbeitslohn beziehen
- im Inland wohnen
- nicht dauernd getrennt leben.
Wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist und Sie nicht dauernd getrennt leben, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem die Familie am Stichtag ihre einzige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat oder hatte.
Klasse V
Sie wird dem verheirateten
Steuerpflichtigen zugeordnet, dessen Ehegatte die
Steuerklasse III hat. In der Steuerklasse V werden keine
Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Zusätzliche Steuerkarten
Das Meldeamt nimmt folgende Änderungen
auf der Lohnsteuerkarte vor:
- Wechsel der Steuerklasse (bei Heirat, Scheidung,
Sterbefall, Eintreten des getrennt Lebens)
- Veränderung der Konfessionszugehörigkeit unter Vorlage
der Austrittserklärung des Standesamtes oder
Eintrittserklärung der Kirche
- Eintragung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr (bei
Kindern, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, unter
Vorlage der steuerlichen Lebensbescheinigung, die drei
Jahre gültig ist)
Ersatz-Lohnsteuerkarte
Für verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten (Kosten 5,- ¤) des laufenden oder folgenden Jahres stellt das Meldeamt auf Antrag eine gebührenpflichtige Ersatz-Lohnsteuerkarte aus.
Sie ziehen nach Katlenburg-Lindau:
Sie
benötigen:
-
Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis jedes
Meldepflichtigen, evtl. Personenstandsurkunde
- Anmeldeformular (erhalten Sie kostenlos im Meldeamt)
- Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen
Wohnortes. Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung beibehalten,
ist keine Abmeldebestätigung erforderlich. Über Fragen im
Zusammenhang mit der Wahl von Haupt- und Nebenwohnsitz
beraten Sie die Mitarbeiterinnen des Meldeamtes
Bitte beachten Sie:
Nach den
gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer
Meldepflicht innerhalb einer Woche nachzukommen.
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt
die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter
Vorlage der genannten Unterlagen.
Sie ziehen innerhalb von Katlenburg-Lindau um:
Sie benötigen:
- Personalausweis und/oder
Reisepass
- Ummeldeformular (erhalten Sie kostenlos im Meldeamt)
Bitte beachten Sie:
Auch den Wohnsitzwechsel
innerhalb der Gemeinde müssen Sie binnen einer Woche der
Meldebehörde anzeigen.
Sie ziehen aus Katlenburg-Lindau fort:
Sie benötigen:
- Personalausweis und/oder
Reisepass
- Abmeldeformular (erhalten Sie kostenlos im Meldeamt)
Bitte beachten Sie:
Auch für die Abmeldung gilt
die gesetzliche Frist von einer Woche. Die
Abmeldebestätigung benötigen Sie für die Anmeldung an
Ihrem neuen Wohnort. Sie können die Abmeldung auch mit
vorgeschriebenem Abmeldeformular per Post vornehmen.
Die Anschrift lautet:
Gemeinde Katlenburg-Lindau
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau
Aufenthalts- oder
Meldebescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) aus, wenn Sie in Katlenburg-Lindau mit einer Wohnung gemeldet sind.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
Einfache Melderegisterauskunft
Jede in Katlenburg-Lindau gemeldete Person hat das Recht,
Auskünfte über die eigenen gespeicherten Meldedaten
kostenlos zu erhalten. Auch Dritte erhalten auf
persönliches oder schriftliches Ersuchen
gebührenpflichtige Auskunft über bestimmte Daten.
Die Meldebehörde darf Auskunft geben über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
Sie können die Gebühr in bar im Meldeamt entrichten.
Schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte die Gebühr per
Verrechnungsscheck oder Briefmarken bei.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht,
darf die Meldebehörde ihm/ihr eine erweiterte
Registerauskunft (gebührenpflichtig) geben, die zusätzlich
folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob
verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeit
- früherer Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
An die Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses werden
hohe Anforderungen gestellt. Hierbei erfolgt grundsätzlich
eine kritische Abwägung des berechtigten Interesses des
Auskunftsuchenden und der schutzwürdigen Belange des
Betroffenen.
Schwerbehindertenausweis
Die Feststellung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie im Sozialamt. Dem Antrag ist ein Passbild beizufügen. Sie können den Antrag im Sozialamt abgeben. Wir leiten Ihren Antrag dann an das zuständige Versorgungsamt in Hildesheim weiter.
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen oder ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolvieren und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist in der Regel frei. Den Antrag kann der Jugendliche selbst oder ein Erziehungsberechtigter unter Vorlage des Personalausweises, des Reisepasses oder des Kinderausweises stellen, in BGJ-Fällen ab 1.5. eines jeden Jahres.
Wehrerfassung
Bei uns findet auch die Wehrerfassung statt. Jede männliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Katlenburg-Lindau ihren Hauptwohnsitz hat, erhält im Alter von 17 Jahren automatisch einen Wehrerfassungsbogen von uns zugeschickt. Falls Sie sich freiwillig, d. h. vorzeitig für den Wehrdienst erfassen lassen wollen, gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall rufen Sie uns an unter Telefon: (05552) 993718. Wir informieren Sie gern.
Anschriften, Sprechzeiten
Gemeinde Katlenburg-Lindau
Telefon: (05552) 9937-0
Telefax: (05552) 9937-50
Postfachadresse:
Postfach 1150
37187 Katlenburg-Lindau
Hausadresse:
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau
|
montags, dienstags, donnerstags und
freitags |
08.30 - 12.30 Uhr und |