Zuschlagserteilungen nach VOB und VOL
Gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) hat die Gemeinde Katlenburg-Lindau nach der Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Auch hat die Gemeinde gemäß § 19 Absatz 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die Informationen werden für die Dauer von drei (VOL/A) beziehungsweise sechs (VOB/A) Monaten vorgehalten.
Auftraggeber:
Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau
Ort der Auftragsausführung Auftragsgegenstand | Auftragnehmer |
OT Berka, Am Anger OT Berka, Transportleitung Söse OT Katlenburg, Rhumestraße Erneuerung der Wasserleitungen Erdarbeiten Eingefügt am 06.04.2020 | Bode Tiefbau GmbH Urtalsweg 8 37520 Osterode |
Gemeinde Katlenburg-Lindau Gemeindeverbindungsweg SU-WA, OT Suterode, Am Roten Ufer OT Lindau, Stichwege Gartenstraße OT Gillersheim, Friedrich-Ebert-Straße Straßenoberflächenbehandlung DSK Eingefügt am 30.09.2020 | Bitunova GmbH Bataverstraße 7-9 47809 Krefeld |
Folgen