Ausschreibungen
Zuschlagserteilungen nach VOB und UVgO
Gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) hat die Gemeinde Katlenburg-Lindau nach der Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Auch hat die Gemeinde gemäß § 30 Absatz 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die Informationen werden für die Dauer von drei (UVgO/A) beziehungsweise sechs (UVgO) Monaten vorgehalten.
Auftraggeber:
Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau
| OT Katlenburg + OT Lindau Neuaufbau Sirenen |
SAFUS GmbH |
|
Gemeinde Katlenburg-Lindau |
Malermeister Michael Bienst |
| Gemeinde Katlenburg-Lindau Zeitvertrag Tiefbau |
Bode Tiefbau |
