Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche.
Was ist Geldwäsche und was haben Unternehmen damit zu tun?
Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Sie sind meist gut getarnt und nicht ohne weiteres von alltäglichen Geschäften und Transaktionen zu unterscheiden.
Aus diesem Grund verlangt das Geldwäschegesetz bestimmte Sorgfaltspflichten mit Kunden und verpflichtet zu betriebsinternen Sicherungsmaßnahmen. Zur Aufklärung von Geldwäschevorgängen sind die Behörden auf weiterführende Informationen und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen angewiesen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Landkreis Northeim nicht mehr für die Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz zuständig. Die Zuständigkeit ist seit dem 1. Januar 2025 auf das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) als Aufsichtsbehörde übergegangen.
Aus diesem Grund wurde die im Jahr 2019 vom Landkreis Northeim erlassene Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten widerrufen.
Den Link zur Website des MW über Geldwäscheprävention & Geldwäscheaufsicht finden Sie hier: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/geldwaschepravention/geldwaeschepraevention-101183.html

