Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Jede Baumaßnahme wird in zwei Schritten geprüft. Zunächst muss das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sein. Erst wenn diese Prüfung positiv ausfällt, erfolgt im zweiten Schritt die bauordnungsrechtliche Prüfung und ggf. die Erteilung der Baugenehmigung.

