Betreuungsrecht

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Frau Sara Randolph (Bad Gandersheim, Einbeck)
Kreishaus, Zimmer 415 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81297
Telefax: 05551 708-9523
E-Mail:
Frau Rayana Henne (Katlenburg-Lindau, Hardegsen, Moringen, OT-Uslar Volpriehausen, Delliehausen und Schlarpe)
Kreishaus, Zimmer 415 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81605
E-Mail:
Herr Jens Wollersen (Uslar, Bodenfelde, Dassel)
Kreishaus, Zimmer 418 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81122
Telefax: 05551 708-9523
E-Mail:
Frau Susanne Strozyk (Registrierung Berufsbetreuer*innen)
Kreishaus, Zimmer 415 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81698
E-Mail:
Frau Birgitt Sandmüller (Northeim)
Kreishaus, Zimmer 415 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881501
Telefax: 05551 7089523
E-Mail:
Frau Lena Fröhlich (Nörten-Hardenberg, Kalefeld, Göttinger Krankenhäuser)
Kreishaus, Zimmer 418 // 4. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81-780
Telefax: 05551 7089523
E-Mail:

Teaser

Wenn Sie als Berufsbetreuende von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden möchten, müssen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren. Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.

HINWEIS: Ändern Sie Ihre Geschäfts- beziehungsweise Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der Betreuungsbehörde mitteilen.

Allgemeine Informationen

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Betreuungsgerichte in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Vorsorgevollmachten können gegen eine Gebühr von 10 € bei der Betreuungsstelle beglaubigt werden.

Unterstützende Institutionen

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpersonen oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.