Hinein gehören alle kompostierbaren Gartenabfälle sowie Nahrungs- und Küchenabfälle.
Bitte beachten Sie, dass keinerlei Plastikmüll in die Biotonne gehört. Auch die angeblich kompostierbaren Beutel sind dabei ein großes Problem. Mehr erfahren Sie hier.
Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist Pflicht! Nur wer vorschriftsmäßig kompostiert und dies durch eine schriftliche Bestätigung gegenüber der Kreisabfallwirtschaft nachweist, benötigt keine Biotonne. In der Broschüre "Kompostieren leicht gemacht" finden Sie alle wichtige Tipps und Hinweise zum richtigen kompostieren.
Dies gilt für alle Bioabfälle aus privaten Haushalten, im Wesentlichen die Grünabfälle (Gartenabfälle, Grün-, Strauch- und Baumschnitt) sowie Nahrungs- und Küchenabfälle.
Zur Sammlung von Bioabfällen stellt die Kreisabfallwirtschaft Biotonnen in drei verschiedenen Größen bereit.
Größen und Jahresgebühren
- 80 Liter
- 120 Liter
- 240 Liter
Eine Übersicht über die Abfallgebühren finden Sie hier.
Die Biotonnen werden alle 14 Tage geleert. Die Abfuhrdaten stehen im Abfallkalender.
Zusätzlich zu einer Bio-Tonne oder wenn Eigenkompostierung auf dem Grundstück erfolgt, können Bioabfallbehälter auch als "Saison-Biotonne" bestellt werden.
Saison-Biotonne
Für Gartenbesitzer und Gartenbesitzerinnen gibt es zusätzlich Saisonbiotonnen. Sie werden nur in den Monaten von April bis Oktober oder November (je nach Bestellung) geleert und verbleiben das ganze Jahr auf dem Grundstück.
Die Gebühren werden, je nach Leerungszeitraum, für sieben bzw. acht Monate berechnet.
Die Leerung beginnt mit dem ersten Eintrag im April und endet mit dem letzten Eintrag Ende Oktober bzw. November laut aktuellem Abfallkalender.
Abfallgemeinschaft
Auf Antrag können Nachbarn eine Abfallgemeinschaft (AG) bilden und sich eine Biotonne und die Gebühren dafür teilen. Die AG wird auf dem Gebührenbescheid vermerkt.


