Die Einleitung von Niederschlagswasser, welches von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, direkt in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser (Versickerung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Ausnahmen bestehen im Rahmen der erlaubnisfreien Gewässerbenutzung gemäß § 32 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG). Ob die Einleitung unter den vorgenannten Randbedingungen erlaubnisfrei möglich ist, sollte direkt mit der Unteren Wasserbehörde geklärt werden.
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
| Frau Gabriele Dederichs (Technik) | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 139 // 1. OG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 70881141 Telefax: 05551 7089441 E-Mail: gdederichs@landkreis-northeim.de | |
| Herr Schmidt | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 154 // 1. OG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81138 Telefax: 05551 708-9441 E-Mail: hschmidt@landkreis-northeim.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die hier genannten Ansprechpartner.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Umfang der Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

