Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch kein deutscher Staatsangehöriger oder keine deutsche Staatsangehörige ist, kann sich auf Antrag einbürgern lassen.
Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt werden. Das spart Zeit, unnötige Rückfragen und Kosten.

