Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren wasserrechtliche Eignung entweder über eine gültige allgemein bauaufsichtliche Zulassung oder über eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung nachgewiesen ist, ist dem Landkreis Northeim anzuzeigen.
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer dem Stand der Technik entsprechenden, jedoch nicht bereits allgemein auf Eignung geprüften Kleinkläranlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein im Gebiet des Landkreises Northeim zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinden und Städte.
Kleinkläranlagen werden behördlich überwacht und müssen durch Fachfirmen gewartet werden.

