Erschließungsbestätigung

Ansprechpartner/in
Gemeinde Katlenburg-Lindau
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau
Telefon: 05552 9937-0
Telefax: 05552 9937-50
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kat­len­bur­g­lin­dau.de
Mo. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Di. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Mi. 7:30-12:30 Uhr
Do. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.