Wenn Sie zur Verwirklichung eines gewerblichen Vorhabens Fördermittel als Existenzgründerin oder Existenzgründer in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.
Existenzgründerförderung
Ansprechpartner/in
| Landkreis Northeim | |
| Medenheimer Straße 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 7080 Telefax: 05551 708223 E-Mail: info@landkreis-northeim.deHomepage: https://www.landkreis-northeim.de | Kreisverwaltung: Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 14:00 -16:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Information und Beratung bieten die Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Ihrer Nähe und die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Zuständige Stelle
- Information und Beratung bieten die Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Ihrer Nähe und die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
