Die Fachberaterinnen der Kindertagespflege sind Ansprechpartnerinnen zu allen pädagogischen Fragen und Anliegen rund um die Kindertagespflege.
Zu den Aufgaben der Fachberatung gehören:
- Erlaubniserteilung und Eignungsüberprüfung für die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Northeim
- Beratung und pädagogische Begleitung der Kindertagespflegepersonen
- Organisation von Grund- und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie Beratung für alle interessierten Personen
- Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätsmanagement in der Kindertagespflege
- Vermittlung der Eltern zu einer passenden Kindertagespflegeperson
- Beratung von Eltern vor und während der Betreuung
Beratungs- und Vermittlungsangebot für Eltern
Eltern können sich an die Fachberaterinnen der Kindertagespflege wenden, wenn sie z. B.
- Unterstützung bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson wünschen,
- Fragen, Sorgen oder Anliegen zur Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege haben, Beratung in der Eingewöhnung wünschen oder
- Fragen zur Anerkennung eines erhöhten Förderbedarfs haben.
Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auch hier.
Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis)
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Fachberatung überprüft Kindertagespflegepersonen auf ihre Eignung und erteilt die Erlaubnis zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Die Erlaubnis ist befristet und muss alle fünf Jahre neu beantragt und überprüft werden. Neben der formalen und persönlichen Eignung müssen auch kindgerechte Räume vorhanden sein. Diese müssen bestimmten Sicherheitskriterien entsprechen und für die Betreuung der jeweiligen Altersgruppe geeignet sein.
Bei einer Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten ist keine Überprüfung der Betreuungsräume erforderlich, es erfolgt dann lediglich eine Eignungsfeststellung der Kindertagespflegeperson.
Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder in anderer Weise, z.B. durch eine pädagogische Ausbildung, erworben haben. Im Lehrplan des Qualifizierungskurses sind pädagogische und selbstreflektierende Inhalte sowie rechtliche und verwaltungsrelevante Themen vorgesehen. Die Kursteilnehmenden werden auf die Arbeit als selbstständige oder angestellte Kindertagespflegepersonen vorbereitet. Ein Anstellungsverhältnis ist lediglich im Rahmen der Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten möglich und erfolgt auch über diese.
Die aktuellen Möglichkeiten zur Qualifizierung können bei der Fachberatung Kindertagespflege angefragt werden. Die Anerkennung einer Online-Qualifizierung muss vor Teilnahme von der Fachberatung Kindertagespflege überprüft werden.
Weitere Informationen zur Eignungsfeststellung können bei der Fachberatung Kindertagespflege angefragt werden und der aktuellen Satzung Kindertagespflege des Landkreises Northeim entnommen werden.
Der Antrag zur Erlaubnis zur Kindertagespflege ist hier zu finden.
Weiterqualifizierungen von Kindertagespflegepersonen
In regelmäßig angebotenen Fortbildungen, Fachtagungen und Qualifizierungslehrgängen reflektieren und erlernen Kindertagespflegepersonen neue pädagogische Bildungsansätze sowie entwicklungsrelevante Aspekte von Kindern. Die Fachberatung plant und organisiert entsprechende Fortbildungen, aber auch externe Fachtagungen und Qualifizierungslehrgänge werden besucht. Hier geht es zu den aktuellen Fortbildungsveranstaltungen.
Kinderschutz
Kindertagespflegepersonen sind nach § 8 a SGB VIII verpflichtet, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages mit dem örtlichen Jugendhilfeträger zu schließen. Diese sieht u.a. konkrete Handlungsschritte in Kinderschutzfällen vor, zu denen die Kindertagespflegeperson verpflichtet ist.
Informationen zum Kinderschutz erhalten Kindertagespflegepersonen bei der Fachberatung Kindertagespflege oder auf der Homepage des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/Kinderschutz.

