- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
- Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
- Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Hundeausbildung
- Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
- Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
- Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Hunden haben
- Führungszeugnis
- Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)
Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
| Frau Barbeln | |
| Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Medenheimer Str. 13 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81479 Telefax: 05551 70881422 E-Mail: sbarbeln@landkreis-northeim.de | |
| Herr Langheim | |
| Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Medenheimer Str. 13 37154 Northeim Telefon: 05551 70881478 Telefax: 05551 708819422 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-northeim.deE-Mail: flangheim@landkreis-northeim.de | |

