Lebensmittelüberwachung

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Herr Linnemann (Bodenfelde, Hardegsen, Moringen, Nörten-Hardenberg und Uslar)
Zuständig für die Gemeinden Bodenfelde, Hardegsen, Moringen, Nörten-Hardenberg und UslarAußenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881503
Telefax: 05551 70881422
E-Mail:
Herr Runge (Bad Gandersheim, Kalefeld, Katlenburg-Lindau und Dassel)
Gemeinden Bad Gandersheim, Kalefeld, Katlenburg-Lindau und Dassel)Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881484
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:


Aufgaben:
Lebensmittelüberwachung

Frau Hübner (Einbeck)
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81502
E-Mail:
Frau Eilerts (Northeim ab Fußgängerzone Richtung Einbeck: Höckelheim, Langenholtensen, Wiebrechtshausen, Stöckheim, Imbshausen, Hollenstedt, Denkershausen, Lagershausen, Hohnstedt, Edesheim und Wetze)
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881480
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:
Frau Heine (Northeim inklusive Fußgängerzone Richtung Göttingen: Hammenstedt, Hillerse, Sudheim, Bühle, Levershausen, Elvese, Berwartshausen und Schnedinghausen)
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551708487
Frau Weber
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881506
Telefax: 05551 70881422
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.