Nutzung von kreiseigenen Liegenschaften für Veranstaltungen in der Schulzeit
- Interessenten stellen ihre Anfragen bitte beim Sekretariat der jeweiligen Schule.
- Dort wird geprüft, ob die Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
- Die Erlaubnis zur Nutzung der kreiseigenen Liegenschaft und ein entsprechender Gebührenbescheid werden vom Schulsekretariat erteilt.
Nutzung von kreiseigenen Liegenschaften für Veranstaltungen außerhalb der Schulzeit
- Interessenten stellen ihre Anfragen bitte beim Sekretariat der jeweiligen Schule.
- Dort wird geprüft, ob die Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
- Sofern die Nutzung möglich ist, meldet die Schule die Anfrage an den Landkreis Northeim. Dort wird eine entsprechende Vereinbarung vorbereitet.
- Die Erlaubnis zur Nutzung der kreiseigenen Liegenschaft sowie ein entsprechender Gebührenbescheid werden vom Schulsekretariat erteilt.

