Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
| Gemeinde Katlenburg-Lindau | |
| Bahnhofstraße 6 37191 Katlenburg-Lindau Telefon: 05552 9937-0 Telefax: 05552 9937-50 E-Mail: info@katlenburglindau.deHomepage: https://www.katlenburglindau.de | Mo. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr Di. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr Mi. 7:30-12:30 Uhr Do. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
