Haben Sie durch eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten.
Rehabilitierung von SED-Opfern: Bestätigung - von Versorgungsansprüchen
| FB 34 - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung | |
| Kreishaus Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551708 81336 Telefon: 05551708 81648 Telefax: 05551 708-223 | Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
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| Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig Schillstraße 1 38102 Braunschweig Telefon: 05317019-0 Telefax: 05317019-199 E-Mail: PoststelleLSBraunschweig@ls.niedersachsen.deHomepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde
- bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Grundsätzlich wird Versorgung ab Antragstellung gewährt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Rehabilitierungsbeschlusses der zuständigen Rehabilitierungsbehörde in den neuen Bundesländern.
Entsprechende Anträge können dort bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG)
- Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)
- Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (HHG)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Informationen können Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten:
- Hilfen für Opfer von in der ehemaligen DDR erlittenem Unrecht (SED-Unrecht),Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
- Hilfen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der BRD in Gewahrsam genommen wurden nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)

