Versammlungsrecht

Ansprechpartner/in
Gemeinde Katlenburg-Lindau
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau
Telefon: 05552 9937-0
Telefax: 05552 9937-50
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kat­len­bur­g­lin­dau.de
Mo. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Di. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Mi. 7:30-12:30 Uhr
Do. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende (§ 5 Nds. Versammlungsgesetz) nicht mitgezählt.

In der Anzeige sind anzugeben

  1. der Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufs bei sich fortbewegenden Versammlungen,
  2. der beabsichtigte Beginn und das beabsichtigte Ende der Versammlung,
  3. der Gegenstand der Versammlung,
  4. Name, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift (persönliche Daten) der Leiterin oder des Leiters sowie deren oder dessen telefonische oder sonstige Erreichbarkeit und
  5. die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen.