Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Northeim. Ihre Ansprechpersonen finden Sie auf dieser Seite.
Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern: Erteilung
| Frau Rieke Marie Bock | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 132 // 1. OG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81143 Telefax: 05551 7089441 E-Mail: mbock@landkreis-northeim.de | |
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Umfang der erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Beteiligung komplett weitergeleitet.

