Zweitwohnungssteuer Befreiung

Ansprechpartner/in
Gemeinde Katlenburg-Lindau
Bahnhofstraße 6
37191 Katlenburg-Lindau
Telefon: 05552 9937-0
Telefax: 05552 9937-50
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kat­len­bur­g­lin­dau.de
Mo. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Di. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Mi. 7:30-12:30 Uhr
Do. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:30-12:30 / 14:00-16:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.