Anforderung Sterbeurkunde
HINWEIS:
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem die betroffene Person verstorben ist.
HINWEIS:
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem die betroffene Person verstorben ist.