Ausnahmen für die Versteigerung von leicht verderblichen Waren auf Spezial- und Jahrmärkten, Messen, Ausstellungen, Großmärkten und auf Wochenmärkten

1. Daten der beantragenden Person

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Geschäftsanschrift
2. Angaben zur Versteigerung

2. Angaben zur Versteigerung

Die Ausnahme wird beantragt für*
Wo befindet sich der Veranstaltungsort, auf dem leicht verderbliche Waren versteigert werden?
Datenschutz

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Für diesen Antrag weisen wir zusätzlich auf die folgenden Rechtsgrundlagen hin:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c und/oder lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • § 34b Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 57 i. V. m. § 34b Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 70a Abs. 3 i.V.m. § 34b Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 61a Abs. 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)

 

*) Pflichtfelder