Wanderlager Anzeige

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Hinweis:
Diese Anzeige ist nach § 56a Abs.1 Satz 3 GewO der zuständigen Behörde zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.

 

Veranstalter

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Ort der Veranstaltung

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Dauer der Veranstaltung

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ggf. Bevollmächtigter Vertreter des Veranstalters

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Datenschutz

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Für diesen Antrag weisen wir zusätzlich auf die folgenden Rechtsgrundlagen hin:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c und/oder lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • § 56a Gewerbeordnung (GewO)
  • § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

 

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