Bekanntmachung
33. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Lindau
Genehmigung
Der Landkreis Northeim hat mit Verfügung vom 21.04.2026, Aktenzeichen: 41-PL-1146/26, die vom Rat der Gemeinde Katlenburg-Lindau am 19.02.2026 beschlossene 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung genehmigt.
Der Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Gemäß § 6 V BauGB wird die Genehmigung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Northeim wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die genehmigte 33. Änderung des Flächennutzungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung - kann in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 6, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
außer Mittwoch auch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Katlenburg-Lindau eingesehen werden (www.katlenburglindau.de/rechtskraeftige-bauleitplaene).
Jedermann kann über den Inhalt der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen.
Bezüglich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 215 II BauGB auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Gemäß § 215 I BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 I Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nicht zutreffend,
3. nach § 214 III Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Katlenburg-Lindau, 19.05.2026
Uwe Ahrens
-> Anlage zur Bekanntmachung (Lageplan)
